6.6.2012 – Es ist immer wieder drollig, wenn fachfremde Institutionen – offenbar als Tätigkeitsnachweis – Vergleiche von Produkten anstellen, dabei aber das allerwichtigste Kriterium vergessen: nämlich Inhalt und Einlösung des Leistungsversprechens im Ernstfall.
Wer deckt denn das Spielen mit ferngesteuerten Modellen oder den Betrieb von Elektrofahrrädern in wirklich brauchbarem Umfang, wer macht hingegen ungerechtfertigte Amortisationsabzüge im Schadenfall – und wer kündigt spätestens nach dem 2. Schaden?
Nur so lässt sich der Wert eines Produktes für den Konsumenten abschätzen, reine Preisvergleiche sind an der Tankstelle oder im Supermarkt besser aufgehoben.
Gerald Winterhalder
zum Artikel: „Haushaltsversicherungen im Vergleich”.
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