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Produktgeber näher ansehen

9.4.2009 – Ideen zum Schutz des Konsumenten und der Anleger werden immer neue kreiert, doch wie steht es mit der Haftung der Produktgeber und der staatlichen Aufsicht, der Finanzmarktaufsicht? Ich bediene mich des bereits für mich wertlosen Begriffes der Prospekthaftung, die sich laut neuestem Gesetz komplett von jeglicher Haftung befreit hat. Daraus resultiert gleich die nächste Frage in Bezug auf den Artikel: Wer haftet für die Richtigkeit der Ampelfarben, wahrscheinlich wird wieder alles auf die Vermittler abgeschoben!

Konsumenten bzw. /Anleger und auch die Vermittler werden von den „Mächtigen“ getäuscht, und alle schauen zu! So kann es nicht sein! Der Konsumenten- und Anlegerschutz sollte sich die Produktgeber und deren Ergüsse näher ansehen, diese kontrollieren und deren Mängel aufzeigen!

Gerhard Pesendorfer

gerhard.pesendorfer@mbp-versicherungsmakler.at

zum Artikel: „AK will unabhängige Finanzberatung installieren”.

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