Problematische Abbuchung

16.3.2010 – Leider konnte mir auch nach vielen Jahren des Hinterfragens bei einem bestimmten Versicherungsunternehmen nicht erklärt werden, worin speziell der Mehraufwand zwischen Abbuchungsverfahren vom Konto und Buchung mittels E-Banking besteht. In Zeiten des Computerwesens irgendwie schwer nachvollziehbar, da ja E-Banking im Antrag wie Erlagscheinzahlung geführt werden muss und somit die Zahlscheingebühr fällig wäre.

WERBUNG

Ein wesentlich größeres, für die Kunden absolutes Ärgernis ist die Art der Nutzung besagter Abbuchungsaufträge durch einige Versicherungen. Da wird leider zu oft, einfach auf den Konten der Kunden hin und her gebucht, Zahlungen eingehoben, nach Urgenz wieder retour gebucht usw. In einem bestimmten Fall, hat einmal eine schlaue Dame eines Versicherungsunternehmens eine Firma (Kunde) durch eine Fehlbuchung kurz mal Zahlungsunfähig gestellt und das zwei Mal hintereinander. Was die betroffene Firma dazu gesagt hat (nicht zu unrecht), kann man hier nicht wiedergeben. Fazit: Vielleicht sollten die Versicherungen ihre angebotenen Zahlungsmethoden vereinheitlichen und überarbeiten, damit hier dem Kunden wirklicher Service geboten wird und nicht die Unterschrift auf einem Abbuchungsauftrag, beim Kunden Kopfweh verursacht.

Raimund Andexlinger

soul6@tmo.at

zum Artikel: „Verbot der Zahlscheingebühr verfassungswidrig?”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe