Private Vorsorge nicht diskreditieren

15.6.2010 – Selbstverständlich haben beide Pensionsmodelle, Kapitaldeckung wie auch Umlageverfahren, ihre Vor- und Nachteile. Private Anlagen können letztlich nur die ökonomischen Entwicklungen widerspiegeln. Gibt es niedrige Zinsen, sinken die Erträge. Fallen die Aktien weltweit, wird man auch das spüren. Aber auch das Umlageverfahren unterliegt massiven Schwankungen, sonst gäbe es ja nicht jährlich eine Sozialversicherungsnovelle und alle paar Jahre eine „bahnbrechende“ Pensionsreform.

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Wie oft haben wir schon gehört, dass „nun das System für Jahrzehnte abgesichert“ sei? Ist ein Modell stabiler und fairer, welches den einen 80 Prozent des Letztgehaltes zusagt (und bisher hält), den anderen aber ständige neue Bemessungsgrundlagen und Anrechnungszeiten zumutet? Ist ein System gerecht, welches nach 45 Beitragsjahren einem schlecht verdienenden Menschen vielleicht 150 Euro mehr als das Mindesteinkommen zubilligt?

Erstaunlich immer wieder, dass gerade jene die „besten“ Ideen haben, die für sich selbst entsprechende Sonderregelungen jenseits von ASVG und GSVG Pensionen haben. Man denke dabei auch an jene Politiker, die für das alte Pensionsmodell optiert haben.(also unlimitierte Beamtenpensionen).

Im Jahr 1978 warb eine große österreichische Versicherung erstmals für ihre „Privatpension“. Das hat man ihr schnell abgedreht, denn derartiges braucht(e) man laut Regierung in Österreich nicht. Mittlerweile ist wohl jedem klar, dass die öffentlichen Pensionen langfristig für alle in Richtung Einheitspension gehen müssen, mehr geht demographisch einfach nicht. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Vorsorge zu diskreditieren ist daher unredlich und grundfalsch.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „ÖGB attackiert Versicherungen”.

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