Praxisfern und unverständlich

19.11.2013 – Die konkrete Entscheidung ist sowas von praxisfern und absolut unverständlich.

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1.) Es wurde kein Umweg gewählt. Die Begründung des Berufungsgerichtes ist schlüssig. Es wäre auch zu einer früheren Stunde der gleiche Rückweg gewählt worden.

2.) Ist einer der Herren Höchstrichter schon einmal selbst die Strecke Innsbruck—Wien und nach einem 2½-stündigen Geschäftstermin unverzüglich wieder retour gefahren? Wenn bei dieser Variante ein Unfall passiert wäre, hätten die Herren Richter whrscheinlich auf „Grobe Fahrlässigkeit wegen Übermüdung“ plädiert.

3.) Meine Anregung an alle Dienstnehmer: In Zukunft vor jeder Rückreise einen gesonderten Dienstauftrag („Marschbefehl“) des Dienstgebers per SMS oder E-Mail einholen!

Es ist ein Skandal, dass der OGH die von der Politik in die Insolvenz getriebene Sozialversicherung mit einem solchen Urteil vor einer berechtigten Leistung bewahrt.

Helmut Hofbauer

hofbauer-versfinanz@vih.at

zum Artikel: „Die Grenze zwischen privatem und „gesetzlichem“ Unfall”.

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