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Praktisch kaum möglich

3.4.2009 – Eine sehr interessante Aussage der Arbeiterkammer, deren Umsetzung in der Praxis kaum möglich sein wird. Wie soll man von einer Pensionskasse (nicht umlagefinanziert) in das staatliche Umlagesystem wechseln können, wie errechnet sich dann die Pension?

Wann soll dieser Wechsel erfolgen, zum Pensionszeitpunkt oder jetzt schon Jahre vor der Pension ? Wer garantiert mir die Pension? Rechtlich kann ich mir den Wechsel nicht wirklich vorstellen: Wer spricht mit den Pensionisten? Die Pensionskasse, der „Staat“?

Das Senken des hohen Rechnungszins beim Pensionisten (dort sind die Kürzungen maßgeblich) bewirkt nochmals eine deutliche Senkung seiner Pension. Das Hauptproblem in diesem Fällen ist die rechtliche Problematik, da die Pensionisten jeder für sich der Änderungen des Rechnungszinses zustimmen müssen, die Pensionisten werden nicht durch den Betriebsrat vertreten.

Wieso der Staat nur den Pensionisten der Pensionskassen helfen soll ist mir nicht klar, dann müsste der Staat auch allen Pensionisten die von Versicherungen Bonuspensionen erhalten, bei deren zu erwartenden Kürzungen auch helfen.

Dr. Roger Emmett, gerichtlich beeideter Sachverständige für die betriebliche Altersvorsorge

emmett@emmett.at

zum Artikel: „Zusatzpensionen: Schäden größer als angenommen”.

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