Prävention und Vorsorge

14.2.2011 – Der Ansatz der Schweizer ist deutlich differenzierter als die lapidare Forderung nach einem Katastrophenschutz im Rahmen der Gebäudedeckung. Diese alleine sorgt für keine durchgehende Deckung, denn dann müsste verpflichtend jedes Gebäude versichert werden – dem ist aber nicht so, und dem stehen erhebliche rechtliche Barrieren entgegen. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass ein derartiger Risikoausgleich klar zu Lasten jener geht, die nicht wegen billiger Baugründe irgendwo im gefährdeten Bereich gebaut haben (auch große Schuld der Behörden) und jener, die ein bestimmtes Risiko eben nicht haben. Das Büro im 15. Stock des Milleniumstower gegen Überschwemmung oder Lawinen zu versichern ist eben nicht wirklich Maßarbeit, oder? Warum fordert man nicht auch für jeden Kredit obligatorisch eine Berufsunfähigkeitsversicherung und ab Geburt eine Pflegevorsorge? Wir müssen uns überlegen, ob wir unser Schicksal gesetzlichen Vorgaben anvertrauen wollen, oder ob wir für Eigenverantwortung und Eigenvorsorge stehen.

WERBUNG

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Drei-Stufen-Schutz gegen Naturkatastrophen”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe
14.2.2011 – Gerald Winterhalder zum Artikel „Drei-Stufen-Schutz gegen Naturkatastrophen” mehr ...