Prämienzahlung ist Bringschuld

7.5.2010 – Gerichtsurteile bringen immer wieder neue Überraschungen. Zunächst stellt sich die Frage, ob überhaupt geprüft wurde, ob die eingeschreibene Briefsendung tatsächlich angekommen ist. Wenn ja, müßte doch eine unterfertigte Empfangsbestätigung vorliegen. Die nächste Frage, die hier nicht angeschnitten wurde, ist die Tatsache, dass Versicherungsprämien eine Bringschuld darstellen. Ist das nach diesem Urteil irrelevant?

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Wir hatten übrigens einen Fall, bei dem ein Taxiunternehmer Konkurs angemeldet hatte, keine Prämien bezahlte, aber teilweise bis zu einem Jahr mit den Autos weiterfuhr. Der Versicherer machte keine Meldung an die Behörde und zahlte sogar noch Haftpflicht-Schäden..

Ing. Gerald H. Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Versicherung muss trotz ausständiger Prämien zahlen”.

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