8.2.2023 – Auch wenn die Betrachtungen zu Sparbuch (Zinsen sind kein Ertrag?) und Rentenversicherung (handelt es sich bis zum Erreichen des Kapitalwertes nicht auch nur um eine Vermögensumschichtung) stark simplifiziert wirken, Renten als Einkommen zu qualifizieren ist logisch.
Darum schließt man ja eine Rentenversicherung ab. Den Klugen aber, der vorsorgt, zu bestrafen, wirft kein gutes Licht auf unsere Gesellschaft. Es verdeutlicht vielmehr, warum die Baustelle Pension eine solche bleibt.
Matthias Lang
zum Artikel: „Wegen privater Unfallversicherung keine Ausgleichszulage?”.
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