Passende Klausel

7.10.2013 – Ein erfahrener Makler hat für solche Fälle schon seit Jahrzehnten eine passende Klausel, die man immer vereinbaren sollte: „Zahlung der Entschädigung“. Um hier nicht bis zur Klärung des letzten Beistriches warten zu müssen, hat der Versicherer innerhalb von 14 Tagen zumindest jenen Teil zu bezahlen, der unstrittig ist. Das kann auch im Sachbereich sehr wichtig sein, weil es ein schadenbetroffenes Unternehmen unter Umständen vor einem durch endlose Verschleppung und Verzögerung verursachten Konkurs bewahren kann.

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Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Unfallschutz: OGH entscheidet Streit um Leistungsbeginn”.

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