Päpstlicher als der Papst

6.2.2013 – Da ist der VKI wieder einmal päpstlicher als der Papst, wie das Gericht – realitätsnahe wie immer – Kundenberatung vor Abschluss als „nicht relevant“ einstuft und die Werbeaussage für sich (be-)urteilt. Das Gericht ignoriert auch die sicher ausführlich beschriebenen sonstigen Vertragsbedingungen in den Anträgen beider Gesellschaften, wie ich mir nicht vorstellen kann, dass die Berater nicht angewiesen wurden, die Bedingungen der Sonderangebote unter „Sonstige Vereinbarung“ darauf zu vermerken.

WERBUNG

Leider, leider findet sich niemand, der die nach wie vor aufrechte Behauptung vom VKI einklagt, dass sich auch und insbesondere ein Bausparer für die Pensionsvorsorge eignet, wie ich erst neulich bei einer Aussendung dieser „Konsumentenschutz-Einrichtung“ wieder festgestellen musste, dass sie sich beim Auseinanderhalten von Lebens- und Rentenversicherungen sehr, sehr schwer tut.

Friedrich-Karl Ludwig MAS

ludwig@ludwig-lup.com

zum Artikel: „Zukunftsvorsorge: VKI contra Helvetia und Wüstenrot”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Wilhelm Eigner - Beratung nicht unter Wert verkaufen. mehr ...

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe
6.2.2013 – Hans Lungenschmid zum Artikel „Zukunftsvorsorge: VKI contra Helvetia und Wüstenrot” mehr ...
 
6.2.2013 – Rudolf Mittendorfer zum Artikel „Zukunftsvorsorge: VKI contra Helvetia und Wüstenrot” mehr ...