20.8.2008 –
Ich bedanke mich für die Reaktionen seitens der Kollegen. Sie müssen mir glauben, wenn ich behaupte, dass wir jeden Cent unserer Forderung verdient hätten. Die Familie war nicht die einzige für die wir Monate lang gearbeitet haben und am Ende vor einem stornierten Vertrag gestanden sind.
Wir haben uns entschieden, genau die Kundin zu verklagen, weil wir gedacht haben, bei der Kundin genug Beweise vorlegen zu können, dass sie eine umfangreiche und auf keinem Fall kostenlose Dienstleistung genossen hat. Es hat sich leider herausgestellt, dass wir uns geirrt haben. Wir wurden vor Gericht als Verkäufer behandelt, der keine Entschädigung verlangen kann, weil er etwas nicht verkauft hat.
Was das jährliche Honorar betrifft, die Dame wollte einen monatlichen Bericht über die Entwicklung auf dem Aktienmarkt (CMI Fonds relevant) Sie hat anscheinend schon damals sie gewusst, dass sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch nehmen wird.
Darf ich fragen, wie viel die werten Kollegen ihren Kunden für so eine Leistung verrechnen? Wir werden seitens unseres Rechtsanwaltes informiert, dass wir beim Landesgericht geringe Chancen haben, weil das Landesgericht als Konsumenten freundlich bekannt ist. Wir werden trotzdem weiter gehen. Aus Prinzip.
Jelena Koci
zum Artikel: „Maklerhonorar: Zweite Runde vor Gericht”.
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