Ohne Provision kein Verkauf

15.8.2010 – Vor mehr als 30 Jahren wurde ich für die Versicherungswirtschaft angeworben. Mein Entschluss war nicht davon getragen, dass es sich um einen Job mit hohem Sozialimage handelt. Entscheidend war, dass ein schwer verkäufliches Produkt verkauft werden musste und deshalb höher verprovisioniert war als zum Bispiel der Markenproduktverkauf eines Handelsvertreters. Die Folgeprovision war lediglich der berechtigte Anspruch als Abgeltung langjährig wiederkehrender Einnahmen der Versicherungsunternehmen (Maxime: Provision teilt das Schicksal der Prämie; die Abschluss- und Folgeprovision werden mit dem Abschluss verdient, die Folgeprovision ist lediglich aufschiebend bedingt mit dem Eingang der FP fällig.) Die heute angepriesene Honorarberatung lenkt von den Tatsachen sehr geschickt ab. Tatsache ist jedenfalls, dass wir die Produkte der Versicherungsunternehmen „verkaufen“! Wir haben daher nicht Anspruch auf ein Beratungshonorar sondern auf Verkaufs-/ Erst- und Folgeprovision. Wenn mit der Honorarberatung die Abschluss- und Folgeprovision abgeschafft wird, fällt die seinerzeitige Entscheidungsgrundlage weg. Dann werden wir den Verkauf von Versicherungsprodukten einstellen und was anderes machen, was mehr Ansehen bringt, auch wenn man weniger verdient. Ich kann nur hoffen, dass die intelligenten Kollegen ebenfalls so denken, den Vorständen der Versicherungsunternehmen das „Keilen“ überlassen und sich ebenfalls verabschieden.

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Prok. Gerhard Plischek

gjplischek@tresky.net

zum Leserbrief: „Richtiger Weg”.

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