OGH-Urteil logisch

16.8.2011 – Weshalb sollte auch die Definiton des ASVG gelten, wenn in den Bedingungen klar und deutlich eine „gänzliche Arbeitsunfähigkeit” festgelegt ist? Dieses OGH-Urteil ist für mich nur die logische Schlussfolgerung daraus.

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Hans Lungenschmid

lungenschmid.keg@ktv-ternberg.at

zum Leserbrief: „Ein bemerkenswertes Urteil”.

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