OGH-Erkenntnis des Mitverschuldens ist wichtig

29.7.2011 – Die Erkenntnis des Mitverschuldens ist sicher ein wichtiger Meilenstein zur objektiven Bewertung von Beratungsgesprächen. Es kann ja nicht angehen, dass jemand mit ganz offensichtlich ausreichender Bildung ein „zweites Mal auf den Rechen steigt", obwohl ihm der Stiel schon einmal „in's Gesicht gekracht" ist, also Papiere nachkauft, die schon offensichtlich nicht die versprochenen Kriterien erfüllen.

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Man wird wohl kaum auf die Idee kommen, dem Autoverkäufer einen Prozeß anzuhängen, weil das von ihm angepriesene und auch gekaufte Modell um ein paar Liter Benzin mehr als angegeben verbraucht.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Beraterhaftung – auch bei nicht erkennbarem Anlage-Risiko”.

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