18.3.2016 – Man kann nur davor warnen, die OGH-Entscheidung herunterzuspielen, wie es der VVO und einige Versicherer gerne tun. Es handelt sich nicht um „Einzelfälle“: Auf vielen üblichen Standardanträgen der vergangenen zwanzig Jahre steht nun einmal die falsche Rücktrittsfrist.
Tatsache ist, dass durch das OGH-Urteil bei sehr vielen, wenn nicht sogar bei der Mehrheit aller Lebensversicherungsverträge ohne ein zeitliches Limit jederzeit ein Rücktritt verlangt werden kann. Das ist eine dramatische Situation für die Versicherungswirtschaft.
Im übrigen ist der OGH-Entscheid kein Willkürakt, sondern dient dem Schutze der Versicherungsnehmer und sollte ernst genommen werden.
Dr. Richard Büttgen
zum Leserbrief: „Leider ist es genau so”.
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