Oft hakt es bei der Entschädigungshöhe

20.8.2014 – Die Ziffern, die ein wohl sehr erfahrener Schadenleiter hier publiziert, sind zweifelsohne erfreulich und zeigen, dass die Zahl jener Verfahren, die die Eintrittspflicht des Versicherers in den Schaden klären solle, recht gering ist.

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Wenn man sich jetzt aber die Ergebnisse addiert, ist leicht zu erkennen, dass in weit mehr als der Hälfte der Versicherer doch – wenn auch nur einen Teil – leisten musste, das heißt bei mehr als 60 Prozent aller aufgelisteten Fälle war offenbar der Gang zum Richter für den Kunden sinnvoll ...

Das heißt aber noch lange nicht, dass damit alle Schadenfälle, bis auf einen winzigen Teil, „paletti“ sind. Hier darf man die Vielzahl von Verfahren, bei denen es nur um die Höhe der Entschädigung geht, nicht aus dem Blickwinkel verlieren.

Es ist aber zweifelsohne richtig, ein erfahrener Makler mit möglichst umfassenden Kenntnissen über viele Gebiete kann auf dem Verhandlungsweg – es gibt da ja mehrere Ebenen – in fast allen Fällen ein brauchbares Ergebnis aushandeln, eine Art stille Mediation, für die man ruhig auch etwas verlangen kann.

Hier eine Zahl aus der Praxis: In 25 Jahren hat unsere Firma nur einen einzigen Prozess wegen einer – zu unrecht – abgelehnten Deckung führen müssen – und gewonnen: Ein uneinsichtiger Referent wollte mit der geradezu bösartigen Bemerkung: „dös kenn ma eh, beim ersten Gewitter melden uns alle ihre hinigen Geräte als indirekten Blitzschaden“ einen einwandfrei nachvollziehbaren und gedeckten Schaden abschmettern.

Doch hier half nicht einmal der Einsatz eines Sachverständigen, der per Ferndiagnose helfen wollte – das ist vor Gericht wie eine Seifenblase geplatzt. Ja, es ging um ein Kühlgerät im Wert von zirka 500 Euro ...

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „„98 Prozent der Schadenfälle machen keine Probleme“”.

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