Offensichtlich Missverständnisse aufgetreten

22.9.2011 – Es heißt nicht, es können zehn Arbeitsstunden, sondern zehn Beratungsstunden abgerechnet werden. An keiner Stelle wurde erwähnt, dass sich diese Zahl auf nur einen Kunden bezieht. Es mag Kunden geben, die auf Grund ihres Volumens zehn Beratungsstunden benötigen, bei einem anderen sind es vielleicht nur drei Stunden.

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An keiner Stelle wird erwähnt, dass Verwaltungsarbeit wegfällt. Die Stunden für die administrativen Tätigkeiten werden lediglich bei der Ermittlung der produktiven Zeit von der gesamt zur Verfügung stehenden Zeit abgezogen, um hier sauber zu kalkulieren.

Nicht jeder Kunde muss Mandant bei einem Honorarberater sein. Wer als Kunde die Vorteile für sich nicht sieht, wird sich auch künftig in der vermeintlich kostenlosen Provisionsvermittlung bei Ihnen wohl fühlen.

Dieter Rauch

dieter.rauch@honorarberatung.at

zum Leserbrief: „Und die Erde ist eine Scheibe!”.

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