Offenlegung im x-ten Beiblatt

25.6.2012 – Graf bringt 's auf den Punkt. Schon heute werden lt. Vorstand H. Schuster über 40% aller Anträge für Lebenspolizzen am Banktresen gezeichnet. Die ggf. Offenlegung der Provision wird sich im x-ten Beiblatt der aushangpflichtigen Gesetze finden – jenem vergilbten Konvolut, das neben dem Schalter hängt und von dem der durchschnittliche Kunde nicht weiß, wozu dieses überhaupt gut sein soll.

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Friedrich-Karl Ludwig MAS

ludwig@ludwig-lup.com

zum Artikel: „Verdrängt das Honorar die Provision?”.

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