Offenlegung erzwingen

28.5.2010 – Wie wäre es denn mit einer einstweiligen Verfügung, die beim Handelsgericht zu erwirken wäre und die Versicherer zwingt, den Stand der Dinge offenzulegen? Dringlichkeit ist durchaus gegeben, denn die benötigte Information ist Grundlage für die Vorsorgeentscheidung von sehr vielen Bewohnern dieses schönen Landes ...

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Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „Verdächtiges Schweigen um ausgestoppte Fonds”.

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