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Offene Fragen zu Pensionskassen

29.7.2009 – Die erwähnte Neuregelung ist hochinteressant, da gewisse Punkte nicht neu sind, die Durchführung anderer Punkte hingegen sehr unwahrscheinlich sein wird.

Ein Lebensphasenmodell hat schon jede Pensionskasse, das ist nicht wirklich etwas Neues.

Sehr interessant ist die Aussage, dass die Antrittspension garantiert wird durch die Pensionskasse, auch bei den zukünftigen Pensionisten, die jetzt einen hohen Rechnungszins haben (5,5% bzw. 6,5 Prozent). Wäre für diese Gruppe sehr wünschenswert, ist aber nicht finanzierbar.

Warum sollte jemand von einer betrieblichen Kollektivversicherung (Garantieverzinsung und garantierte Sterbetafeln) in eine Pensionskasse ohne Garantien wechseln ?

Unklar ist die Regelung, dass für Neueintritte in bestehende Pensionskassenverträge ein niedriger Rechnungszins zur Anwendung kommen sollte. Dies geht nur mit Änderung der Betriebsvereinbarung und des Pensionskassenvertrages. Wer tut dies jetzt in dieser Zeit?

Dr. Roger Emmett, gerichtlich beeideter Sachverständiger für Pensionskassen

emmett@emmett.at

zum Artikel: „Umstieg aus Pensionskassen wird möglich”.

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