21.8.2008 –
Ich verfolge Ihre Artikel mit großem Interesse und finde das Aufzeigen von „Problemfällen“ wichtig und gut. Ihrem Artikel sind aber wesentliche Teile nicht zu entnehmen: Trat das Maklerunternehmen nun als Makler (Entlohnung über Provision) oder als Berater (Entlohnung über Honorar) auf?
Nachdem der Vertrag letztlich durch Rücktritt des Kunden nicht zustande gekommen ist, hatte das Maklerunternehmen zwar einen Aufwand, dem gegenüber standen jedoch keine Einnahmen. Die Frage, ob eine entsprechende Vereinbarung für den Fall des Scheiterns (oder auch des Rücktritts des Kunden vom Vertrag) über das dann zu bezahlende Beratungshonorar – sonst wären ja Provisionen geflossen – getroffen wurden, wurde ebenfalls offen gelassen.
Diese Frage ist jedoch für eine Beurteilung aus meiner Sicht sehr wesentlich. Wusste der Kunde davon, dass er auch bei nicht zustande kommen des Vertrages etwas zu bezahlen hat? Wurde er davon informiert? Hätte er sich dann beraten lassen? Über die angemessene Höhe des Honorars lässt sich selbstverständlich diskutieren.
Dieses scheint auch mir recht hoch bemessen. Über die Frage – diese steht ja in unserem Gewerbe immer zur Diskussion – ob eine Beratung etwas Wert ist (nicht nur ideell sondern auch finanziell),könnte man lange Diskussionen führen. Ich meine ja.
Stephan Weckbecker-Erggelet
zum Artikel: „2.760 Euro Honorar für 17 Beratungsstunden”.
Manfred Taudes - Lachkrampf. mehr ...
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