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ÖVM-Mitgliedsbeitrag gerechtfertigt

28.9.2009 – Als langjähriges und befürwortendes ÖVM -Mitglied erlaube ich mir einen Kommentar abzugeben: Es ist doch unternehmerisch richtig und nach den Statuten auch gerechtfertigt, dass bei Austritt aus einem Verein der Beitrag im Sinne der Mitglieder bis zum Jahresende bezahlt werden muss und keine Rückvergütung stattfindet.

Mitgliedsbeiträge sind doch nicht mit KFZ- Prämien zu vergleichen und womöglich noch eine "pro rata temporis" Abrechnung zu verlangen. Und ich glaube, wie ich die Funktionäre und die Mitarbeiter des ÖVM kenne, dass sicherlich mehrfach gemahnt wurde, bevor der Exekutor vor der Türe gestanden ist. Also eine normale kaufmännische Vorgehensweise.

Ich vertrete die Meinung, dass der Kollege eher aus Trotz zum ÖVM die Beiträge nicht bezahlt hat. Von einem Rachezug des ÖVM kann sicher nicht die Rede sein. Ich bin jedenfalls sehr dankbar, die vielen wertvollen Leistungen des ÖVM zu beziehen. Der Mitgliedsbeitrag ist sehr gerechtfertigt.

Reinhard Wachter unabhängiger Versicherungsmakler

rw@makler-wachter.at

zum Artikel: „Nachbeben beim ÖVM”.

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