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Obskure Klagepunkte

2.7.2009 – Abgesehen davon, dass AWD nur 19 Prozent des Volumens vermittelt hat, hat er, genauso wie alle anderen Anbieter, Immofinanz nicht als „mündelsicher“ angeboten, sondern es lag ein Gutachten eines Allgemein beeideten Sachverständigen vor, das diese Papiere unter § 230e ABGB subsumiert ((1) Anlegen von Mündelgeld in anderer Weise ...), welches auch von zahllosen Pflegschaftsgerichten akzeptiert wurde.

Auch der erste Punkt der Klage scheint mir mehr als obskur; Obmann Göltl ist der Meinung, dass man den Finanzdienstleistern schwerlich auch das Emittentenrisiko aufbürden kann.

Fredrich-Karl Ludwig

ludwig.lup@regusnet.com

zum Artikel: „Klage gegen AWD eingebracht”.

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