28.2.2012 – Man muss sich in Hinblick auf die angeführte freiwillige Höherversicherung wirklich fragen, warum der bedeutende Unterschied zwischen Umlageverfahren (Sozialversicherung) und Kapitaldeckungsverfahren (private und betriebliche Altersvorsorge) nicht dargestellt wird. Ich habe noch nie davon gehört, dass meine Sozialversicherungsbeiträge für mich zinsbringend angelegt würden, um für meine zukünftige Alterspension einen tatsächlich vorhandenen Kapitalstock zur Verfügung zu haben ...
Natürlich möchte ich unser Sozialsystem nicht missen, eine soziale Grundversorgung ist ein bedeutender Sicherheitsanker unseres Gesellschaftssystems. Aber man sollte objektiv bleiben und alle Vor-/Nachteile verschiedener Vorsorgearten auf den Tisch legen.
Michael Kaltenegger
m.kaltenegger@vb-kaltenegger.at
zum Artikel: „VKI überlegt Alternativen zur privaten Rentenversicherung”.
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