12.10.2010 – Gleichbehandlung bedeutet: Gleiches wird gleich, Ungleiches ungleich behandelt; etwas anderes wäre Gleichschaltung. Jeder halbwegs vernünftige Mensch weiß: Mann und Frau sind unterschiedlich. Nicht nur äußerlich, sondern auch etwa in Hinblick auf ihre Lebenserwartung etc.etc. Das kann man (auch als Mann) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einklagen. Frau EuGH-Generalanwalt wird das noch ebenso lernen wie die Tatsache, daß ein wenig Respekt vor dem Grundrechtskatalog und den Menschen ihr gut zu Gesichte stünden.
Christoph Ledel
zum Artikel: „Versicherungsmathematik versus Gleichbehandlung”.
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