Nur eine andere Strategie?

16.9.2016 – Wenn ich die ausführliche Argumentation richtig verstehe, dann hält RA Dr. Vogl den Rücktritt wegen fehlerhafter Rücktrittsbelehrung für schlecht und rät von dem ab, was die seit Monaten durchs Land ziehenden Rückabwicklungsapostel predigen.

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Allerdings scheint mir der letzte Absatz nur eine andere Strategie zu indizieren – nämlich Anfechtung wegen Irrtums, Arglist etc. Da wird offenbar ein neues Kapitel aufgeschlagen in dieser unendlichen Geschichte. Die Juristerei ist halt ein weites Feld.

Was mich wirklich betroffen macht ist etwas anderes. Vor unseren Augen zerbricht die EU, zerbröselt die Fiktion einer ausreichenden Altersversorgung durch das Umlagesystem und werden durch die Nullzinspolitik der Zentralbanken die Gesetze der Schwerkraft im Finanzsystem aufgehoben. Jeder seriöse Berater weiß, daß Eigenvorsorge – egal mit welcher Rendite – eine existentielle Notwendigkeit ist.

Doch darüber spricht weder die Politik und erst recht nicht die Konsumenten„schützer“, und erst recht interessiert das jene nicht, die aus der Infragestellung bereits getroffener Vorsorgeentscheidungen Kapital schlagen wollen.

Der Standpunkt bestimmt halt die Perspektive.

Rudolf Mittendorfer

wko@rudolfmittendorfer.at

zum Artikel: „Belehrungsfehler: Vogls Standpunkt zum Rücktrittsrecht”.

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