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Nur ein kleiner Ausschnitt

9.10.2020 – Es wäre auch interessant, diese Befragung bei den Versicherungsvertreibern anzustellen.

Ein häufiges Ereignis und Milliardengeschäft ist „ein Todesfall” und das damit einhergehende Erbrecht. 2017 wurde das Erbrecht geändert und wird im einhergehenden Außerstreitverfahren sehr schnell klar, dass Versicherungsschutz erst sehr spät, zum Beispiel bei widersprechenden Erbsantrittserklärungen, greift.

Das Verlassenschaftsverfahren ist in tunlichst einfacher Weise vom Gerichtskommissär zu führen und hat der Versicherungsnehmer kaum die Möglichkeit, eine Deckung aus der Rechtsschutzversicherung für die anwaltliche Vertretung in erster Instanz des Verfahrens zu bekommen.

An der Stelle bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich mit meiner Beratung als Versicherungsmakler schon zu weit gegangen bin, oder in meiner Ahnungslosigkeit hinsichtlich der Beratung in dem doch kleinen Ausschnitt des Erbrechts der Rechtsschutzversicherung an die Grenzen meiner Fähigkeiten stoße und aufgrund einer für mich denkbaren Falschberatung haftpflichtig werde.

Oswald Szabo

office@vmszabo.at

zum Artikel: „Rechtsschutzversicherung: Studie deckt Wissenslücken auf”.

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