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Nur die halbe Wahrheit

28.7.2009 – Zwei Dinge muss man dazu sagen! Ja, die Meinl Bank hat recht, der Berater muss auf die Risiken eingehen und diese dem Kunden weitergeben und auch erklären. Und: Der Produkterfinder hat die Pflicht, auch in einem Prospekt alle relevanten Punkte klar darzustellen. Im eigenen Prospekt die große Sicherheit vorgaukeln und sich auf die Berater verlassen, die oft nur aus dem Prospekt ihr Produktwissen haben, ist zu wenig. Bei korrekter Prospektgestaltung kann der Berater gar nicht umhin, nur an die „richtigen“ risikofreudigen Kunden zu verkaufen, weil die Sicherheitsdenkenden nie und nimmer weiter als bis zum Prospekt lesen kämen.

Somit ist es richtig, dass der Produktgeber genauso verurteilt wird, da sein Prospekt nur die halbe Wahrheit verkündet. Und die Werbungen von MEL, dass andere auch so werben, empfinde ich als Hohn. Rechtfertigt es einen Autoeinbruch, wenn ich 30 Zeitungsartikel dazuhänge, dass schon vor mir 30 andere ein Auto aufgebrochen haben? Wohl nicht. Somit bitte nicht andere, die mit den gleichen unzulänglichen Mitteln arbeiten, anpatzen, sondern selber lieber korrekt arbeiten.

Horst Bühringer

office@horstbuehringer.at

zum Artikel: „Bank darf sich nicht auf Vermittler ausreden”.

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