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Noch nicht ausgereift

10.9.2009 – Ohne auf die Details einzugehen - aber dass der Vermögensberater, der für Objektivität und Unabhängigkeit steht, nur für eine Wertpapierfirma tätig sein soll, während einer, der für mehrere (drei) agieren darf, als Wertpapieragent bezeichnet wird, zeugt nicht unbedingt von intensiver Beschäftigung mit der Materie. Als Versicherungsmakler und Vermögensberater (beide haben Verpflichtung zur Auswahlberatung) müsste ich mich daher als Wertpapieragent bezeichnen, wenn ich für meine Klienten das beste Produkt suche. Das werden sicherlich acht Millionen Österreich sofort verstehen, das ist echte Transparenz!!

Jedenfalls weiß ich jetzt, wie es zur babylonischen Sprachverwirrung gekommen ist!

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Reformvorschläge zur Anlageberatung liegen vor”.

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