Nirgends so geringe Provisionen wie im Versicherungsverkauf

10.6.2013 – Es wird – wieder einmal – die Er- und Ablebensversicherung herangezogen, wo mittlerweile wirklich jeder wissen müsste, dass eine Trennung von Erleben bzw. Rente und Ableben immer kostengünstiger/sinnvoller ist; wozu wird also dieses Produkt gewählt? Wohl offensichtlich nur, weil dem VKI bewusst ist, dass sie nur dieses kritisieren können?

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Der Punkt, der mir seit Jahren aufstößt und wo ich auch die Politik der Versicherer nicht ganz verstehe: die „unglaublich hohen Vertriebs- und Verwaltungskosten“. Ich bin nun seit 15 Jahren in der Versicherungsbranche, und war zuvor auch jahrelang im „richtigen“ Verkauf tätig. Es gibt meines Wissens nirgends eine Branche, wo so geringe Provisionen bezahlt werden wie im Versicherungsverkauf.

Versuchen Sie zum Beispiel einmal einen Verkäufer für Fertighäuser oder sonstige Investitionsgüter Dinge zu bekommen, die verkauft werden müssen, sprich umfangreiche Beratung, Marktsondierung und wie die Angelsachsen so treffend sagen, taking care, und die sich mit so einem geringen Prozentsatz des Auftragsvolumens (das ist das, was meist nicht bedacht wird) zufrieden geben.

Kein Versicherungsverkäufer braucht sich meiner Meinung nach zu „schämen“, dass er für die Dienstleistung (immer vorausgesetzt, er gehört zu denjenigen, die eine erbringen …) seine Brutto-Provision erhält.

Bezüglich der potenziellen Gefahr des Garantiezinses: Man möge mich korrigieren, aber mir ist so weit keine Gesetzesstelle bekannt, wonach bei Konkurs eines Versicherers – der dem Kunden völlig egal sein kann, da es in Österreich ja so ist, dass der Deckungsstock Sondermasse ist – und der folgenden Übertragung des Versicherungsbestandes zu einem anderen Versicherer dieser dann den Garantiezins der bestehenden Verträge ändern darf; oder dass der Versicherer, weil ihm die Insolvenz droht, auf den garantizins zugreifen darf.

Ich darf die Zuständigen beim VKI auffordern, die betreffenden Gesetzesstellen zu lesen (VAG etc.) und im Zweifelsfall mit der FMA als Aufsichtsbehörde Rücksprache zu halten und mir dann die betreffende Regelung, wonach das möglich ist, zukommen lassen.

Jörg Ziegler

bav@bav.cc

zum Artikel: „VKI nimmt Lebensversicherung aufs Korn”.

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