Nichts für Banken und Schwarze Schafe

15.6.2010 – Vor vielen Jahren hat ein Rechtsanwalt durchgesetzt, dass ein Richter nur dann über Verkehrsdelikte richten darf, wenn er selbst einen Führerschein und Fahrpraxis hat. Das wäre doch etwas! Stellen wir uns vor: Kompetente Richter mit Erfahrung im Finanz- und Versicherungswesen und einer entsprechenden Ausbildung dazu! Kein Gequake von VKI und Anwalt mehr im Gerichtssaal, endlich gibt es Urteile in der Sache selbst und nicht im „Mitgefühl“ mit dem „armen ahnungslosen Anleger“. Das wäre gut. Sehr gut sogar. Für die Gerichte, für die Anleger, für die Branche! Einfach herrlich! Freilich: Der Bank tät′s nicht gefallen. Und den p.t. Schwarzen Schafen in unserer Branche auch nicht. Und so mancher, den dringend mal eben schnell ein wenig mehr Provision braucht, sollte sich dann so eine Aktion wie die geschilderte noch einmal überlegen ...

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Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Leserbrief: „Viele kleine Hechte im Karpfenteich”.

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