Nicht zurechnungsfähig

18.11.2010 – Wahnsinn! Wo wird das alles enden? Viele Berater haben sicher so verkauft, aber ein gewisses Maß an Eigenverantwortung bei Unterschrift muss doch auch der Anleger übernehmen. Solchen Kunden müsste grundsätzlich wegen „Nicht-Zurechnungs-Fähigkeit“ auch der Führerschein abgenommen werden. Wer sich so blöd stellt, ist für die Straße auch nicht geeignet.

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Peter Michenthaler

michenthaler@inode.at

zum Artikel: „Für Finanzberater wird es immer enger”.

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