Nicht unser Verständnis von „best advice“

7.12.2015 – Ich antworte auf diesen Journalbericht als Konsumentensprecher der österreichischen Versicherungsmakler. Die von dem beklagten Unternehmen gewählte Vorgangsweise zur Erzielung eines möglichst hohen und ungeschmälerten Ertrages für die Vermittlung von Lebensversicherungen ist mit dem, was die Standesvertretung der Versicherungsmakler als Kundeninteresse, „best advice“, Bundesgenosse des Kunden und Treu und Glauben versteht, nicht vereinbar. Ich vermute, dass die Standesvertretung der Vermögensberater dies ebenso sieht.

WERBUNG

Derartige Praktiken sind hauptverantwortlich dafür, dass sich Tausende seriöse Berater mit immer umfangreicheren Dokumentationen, Regeln und Haftungen auseinandersetzen müssen.

Wünschenswert wäre und ist, dass sich die Assekuranzen weigern, derartigen „Geschäftsmodellen“ als Nährboden zu dienen. Wer Versicherungen beraten und vermitteln will, soll sich klar deklarieren und für seine Tätigkeit die jeweilige Provision erhalten. Alle anderen Konstruktionen scheinen eher der Verschleierung oder „Optimierung“ (ich vermeide mit Mühe eine andere Formulierung) des Vermittlungsentgeltes zu dienen und sind abzulehnen.

Rudolf Mittendorfer

wko@rudolfmittendorfer.at

zum Artikel: „Seminare, Lebenpolizze, Provisionen: Streit um Klauseln vor OGH”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe