Nicht umsetzbar

26.4.2018 – Sehr geehrter Herr Lampert,

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Sie haben genau das Problem angesprochen Auch die neue Regierung hat das anscheinend erkannt, dass es so nicht möglich ist, die Verordnung umzusetzen. Daher der Beschluss zur Änderung des Gesetzes vom Herbst und die Vorgabe beraten statt strafen.

Und wenn dann Teile nicht umsetzbar sind, dann hoffe ich doch, dass das Gesetz einer Änderung unterzogen wird. Dazu ist es aber notwendig, dass diese Probleme gesammelt und aufgezeigt werden. Ich gehe doch auch davon aus, dass die Behörde diese sammelt.

Gottfried Pilz

ggottfried.pilz@vfs.at

zum Leserbrief: „Zeit für eine Schubumkehr”.

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