Nicht nur wirtschaftlich betrachten

13.4.2015 – Manfred Taudes’ Lob ist berechtigt, das Konzept ist schlüssig und richtig. Wir sollten auch nicht vergessen, dass die meisten Berater noch immer mittels Vollmacht betreuen und keinen Maklervertrag vereinbart haben. Damit haftet der Makler im Zweifelsfall erst recht für die Verträge, die er gar nicht betreut und keinerlei Vergütung erhält. Es muss daher die Komplettbetreuung der Standard sein – und Ausnahmen davon nur im (exakt niedergeschriebenen) „Ausnahmefall“ geduldet werden.

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Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@uwf.at

zum Leserbrief: „Einer der besten Artikel”.

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