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Nicht nachvollziehbar

24.8.2009 – Aktuariell ist die hier beschriebene Beispielrechnung absurd. Eine Modellrechnung, bei der nach einer Laufzeit von zehn Jahren bei acht Prozent Verzinsung aus 109.000 Euro am Ende 238.201 Euro herauskommen sollen ist nicht nachvollziehbar. Selbst wenn kein Todesfallschutz bestünde und keinerlei Kosten anfallen würden, reicht die Verzinsung von 8 Prozent nicht aus um das Ergebnis von 238.201 Euro darzustellen. Die Nürnberger hat also zusätzliche „Überschüsse“ eingerechnet, die so hoch wären um den gesamten Todesfallschutz, die gesamten Kosten und noch zusätzliche Zinsen abzudecken. Eine derart hohe Überschussbeteiligung erscheint versicherungsmathematisch absurd.

Aktuariell ist die Beispielrechnung also so nicht nachvollziehbar. Sie ist anscheinend stark geschönt. Es stellt sich die Frage, ob hier alleine durch diese Modellrechnung eine Falschberatung begründet werden könnte. Das ist aber dann eine Frage an die Juristen.

Axel Kleinlein

a.kleinlein@mathconcepts.de

zum Artikel: „„Fahrlässige Verkaufspraxis bei Lebensversicherung””.

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