Nicht im Verbraucherinteresse

21.10.2011 – Die Fidelity-Verbraucherstudie 2010 in 11 Ländern mit rund 12.000 Personen zur Wertpapierberatung ergab: mehr unabhängige und bestqualifizierte Beratung. Genau das Gegenteil gilt in Österreich. Die positive Sicht der Standesvertretung ist nicht nachvollziehbar. Unfassbar die Anmaßung der Konsumentenschützer mit Volksbevormundung durch Produkteinschränkung und Produktverkäuferförderung.

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Statt von Beginn an bestqualifizierte gewerbliche Berater kontinuierlich aufzubauen, hat man in der Yuppie-Zeit nicht qualifizierte Berater gepusht. Als der Markt kippte, ist der qualifizierte Vermögensberater mit in die Tiefe gerissen worden. Er wurde spätestens mit der aktuellen WAG-Novelle 2011 zur „Deckmantelhülse“ für Kredit- und Wertpapiervermittler, wobei seine neue Berufshaftpflicht nicht für die Wertpapierberatung gilt.

Bei Ausübung eines dieser anderen Gewerbe, auch bei Lebens- und Unfallversicherung, besteht die Pflicht, diese zu benennen. Beim Kredit- und Versicherungsvermittler auch die Rechtsstellung zum Kunden, ob Agent oder Makler. Beim Wertpapiervermittler jedoch nicht. Ob der Kunde mit „im Namen und für Rechnung“ was anfängt, ist zu bezweifeln. Für den selbstständigen gewerblichen Berater ist es sicher kein Erfolgsausweis, zu Beratungsbeginn ein dem Kunden unbekanntes haftendes Unternehmen nennen zu müssen. Eine Informationspflicht, wer der Versicherer ist, um Ansprüche geltend zu machen, besteht nicht. Vertrauen adé.

Die uneingeschränkte Regressgefahr für Berater macht diesen Beruf zur Armutsfalle. Mit der Solidarhaftung, die nur bei Haftungsdach-Nennungsmangel zählt, wodurch noch kein Schaden vorläge, hat man einen 30 Jahre lang nachhaftenden „Papiertiger“ geschaffen. Wie dann langjährige Haftungsdächer, falls es die überhaupt noch gäbe, zu Urkunden anderer nicht mehr existierender Haftungsdächer kommen, um sich frei beweisen zu können, weiß niemand. Ob IT-Daten technisch noch „lesbar“ sind, detto.

Abgesehen von Bedenken bei Verfassung-, Zivil- und Datenschutzrecht. Menschen finden stets neue Wege für das, was sie brauchen. Unabhängige Wertpapierberatung ohne Solidarhaftung, ohne Produkteinschränkung und mit freiwilliger intensiver Weiterbildung gibt es weiterhin beim Versicherungsmakler mit der FGLV.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „Nach der Novelle: Was für Göltl noch offen ist”.

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