23.6.2008 –
Der Maklerassistent, der – so wie ich dies verstehe – ja selber Versicherungsmakler sein und auch eine Haftungsabsicherung haben muss, wird daher auch Verträge platzieren können, wo es ihm oder ihr beliebt.
Selbstverständlich wird es ohne Kooperations- oder Subvermittlervertrag nicht gehen. Ich verweise auf einen Vertragsentwurf vom ÖVM für Subvermittler, der als Grundlage und Gerüst schon einmal ganz gut ist.
Zum Thema Folgeprovisionen und eigene Kunden: Das muß vorher vereinbart werden, da gehört meines Erachtens sicherlich eine Vertragsklausel, die besagt , dass der scheidende Makler entweder die Verträge auf eigene Courtage übernimmt oder sonst auf Courtagen.
Es kommt auch darauf an, als was man den Maklerassistenten sieht. Ist er tatsächlich Adlatus des Maklers, dann sollte er auch als Angestellter mit allen Rechten und Pflichten geführt werden. Da braucht man kein Instrumentarium, um den normalen Angestellten zum Selbständigen zu machen. Das wäre vielleicht kreativ, aber nicht im Sinne des Erfinders.
Akad.Vkff.Patricia Kleinwaechter
zum Leserbrief: „Der Teufel steckt im Detail”.
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