Nicht hilfreich, sondern vehement abzulehnen

1.8.2013 – „Versicherung“ bedeutet Übernahme eines Risikos und entsprechende Liquiditätsvorsorge gegen angemessene Prämienzahlung. Wird ein „angemessener“ Preis eingehoben, wird das Drittel, das für diese Lösung ist, schnell anderer Meinung sein: Das ist schlicht unfinanzierbar.

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Wird eine Vermischung mit anderen Risiken gesetzlich oder bedingungsgemäß „verordnet“, entspricht das nicht mehr dem Versicherungsgedanken, sondern ausschließlich ideologischen Volksbefriedungsmaßnahmen.

Es ist auch nicht einzusehen, dass die Allgemeinheit der zum Beispiel Feuerversicherten für die Schäden jener aufkommen soll, die ihr Häuschen in einem Hochwasser- oder Lawinengebiet gebaut hatten. Für so einen Unsinn sollen lieber die Bürgermeister und Magistratsbeamten als Baubehörde mit ihrem gesamten Vermögen in die Haftung genommen werden können.

Es gibt nun einmal ein natürliches Risiko, das nicht durch Versicherungen oder Gesellschaftsvertrag abgesichert werden kann. Solidarisches Handeln, wie wir es erfreulicherweise immer wieder in Katastrophensituationen erleben, ist hier viel wichtiger und hilfreicher für die Betroffenen als Geldleistungen.

Es ist zudem menschlich, dass das Bewusstsein, dass die Geschädigten „ohnehin Geld bekommen“, die Bereitschaft zur tatsächlichen Hilfe stark einschränkt. Wir wollen uns an den Allgemeingrundsatz im ABGB erinnern: Jeder trägt den Schaden, der ihm durch den „bloßen Zufall“, durch „höhere Gewalt“ entstanden ist, selbst.

Die Vergesellschaftung von Katastrophenschäden und die Verlagerung in den Versicherungsbereich ist daher nicht hilfreich, nicht angemessen, nicht solidaritätsfördernd und daher vehement abzulehnen.

Christoph Ledel

bureau@ledel.biz

zum Artikel: „Was Österreich von einer Naturgefahren-Pflichtversicherung hält”.

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