Nicht für den Makler

7.6.2010 –

Honorarberatung? Ja, aber nicht für den Versicherungsmakler! Ja zur Honorarberatung für den Berater in Versicherungsangelegenheiten der zum Beispiel Fehl- und Falschversicherungen in Polizzen findet die von Außendienstmitarbeitern der Versicherungsunternehmen oder von unkundigen Bankangestellten vermittelt wurden. Diese Kosten können unter Umständen vom Versicherungsnehmer als Schadenersatz beim „Verursacher“ geltend gemacht werden.

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Auch bei der Schadensregulierung aus Fremdpolizzen oder bei der Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen sind Honorarberatungen angebracht. Sie werden von der Klientel in der Regel auch gerne – nicht nur in Bagatellhöhe – anerkannt. Es ist höchst an der Zeit, dass sich der Berufsstand als Rechtsberater im Spezialgebiet Versicherungsangelegenheiten profiliert und positioniert. Als Honorarberater!

Karl Padzold

office@padzold.at

zum Artikel: „Kunden offen für Honorarberatung”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Mag. Walter Michael Fink - Offenlegungsdiskussion beenden . mehr ...

Mag. Matthias Lang - Nicht auf ein Podest stellen. mehr ...

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