16.11.2009 – Pflichtversicherung für Naturgewalten? So wünschenswert ein breiter Risikoansatz und dessen Streuung auch ist, stellt sich doch die Frage: Warum sollten alle Österreicher unter anderem dafür mitzahlen, dass sich zahlreiche Gemeinden sehenden Auges und über die Erfahrung hinwegsetzen und in gefährlichen Lagen und Überschwemmungsgebieten etc. Baugenehmigungen erteilen?
Das geschieht zu Hauf und gegen jede Vernunft. Diese Form der Inkaufnahme seitens der Gemeinde, der Länder und letztlich auch der Bauwerber (Hochwassergebiete sind bekannt und informationstechnisch simpel abrufbar) spricht aus meiner Sicht eher gegen eine derartige Form der solidarischen Haftung in Form einer Pflichtversicherung. Dies deshalb, da die versicherten Ereignisse nicht ungewiss in der Zukunft liegen , sondern in verschiedenen Rhythmen (10-, 20-, 30jährige Hochwasser) mit schöner Regelmäßigkeit auftreten. Ich finde, das sollten sich in diesen Fällen (bauen in Überschwemmungsgebieten, Lawinenzonen) die betroffenen Häuslbauer mit der jeweiligen baugenehmigungserteilenden Gemeinde (1. und 2. Bauinstanz) und eventuell dem Bundesland (als letzte Bauinstanz) ausmachen, und nicht das Risiko auf die Allgemeinheit überwälzen.
Für alle übrigen Fälle, wirklich unvorhersehbarer Katastrophen, bietet sich die Lastenverteilung über Solidarhaftungen natürlich an.
Andreas Baumgartner
zum Artikel: „Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen rechnet sich”.
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