Nicht bloß ein „Abschluss“

9.7.2013 – Man kann es nicht oft genug sagen: Sachversicherung entscheidet sich primär nach dem Bedarf, nach der Gesamtperformance eines Produktanbieters, den Vertragsvereinbarungen und erst dann nach dem Preis.

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Welchen Nutzen und vor allem welche Sicherheit gewinnt ein Klient davon, der sich auf ein Vertragsabenteuer auf Basis bloß von Preisvergleichen einlässt? Sich ohne von Produktgebern unabhängige Rechtsberatung mit Haftungsverantwortung einlässt?

Wo bleiben die Hinweise auf die Fülle an detaillierten, viele A4-Seiten – höre ich da etwa „KIB“? – umfassenden wichtigen Vertragsvereinbarungen, Erweiterungen, Einschränkungen und Ausschlüsse, die vor der Vertragsunterzeichnung gelesen und von Klienten verstanden werden wollen? Wo bleibt das Judikaturwissen? Wo das technische Wissen über Schadensursachen?

Ja, es geht um die Unterzeichnung eines privatrechtlichen Vertrages des Klienten mit einem Versicherer. Nicht bloß um einen die Haftung und Leistung degradierenden „Abschluss“. Gerade in der Eigenheim- und Haushaltsversicherung türmt sich eine Fülle an Sach- und Personenrisiken.

Der Wettbewerbsdruck drückt die Prämien in geringste Werte, die für den Beraterbetrieb schon lange nicht kostendeckend sind, geschweige denn ein Leistungsentgelt enthalten.

Es bedarf keiner EU-Richtlinie, die eine etwaige Offenlegung von Minuseinkommen androht. Ohne eine die Courtage ergänzende Honorierung durch „Leistungspakete“ kann eine unabhängige Expertise in der Sachversicherung nicht mehr erbracht werden.

Walter Michael Fink

walter.fink@RMF.at

zum Artikel: „Eigenheim und Haushalt: AK vergleicht 14 Versicherer”.

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