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Nicht beschweren!

29.5.2020 – Gerade deswegen wird dem (künftigen) Versicherungsnehmer ein Vertrag samt Bedingungen übergeben, damit er ausreichend informiert ist und rechtzeitig dem Vermittler Fragen stellen kann.

Wer sich das nicht aufmerksam durchliest und somit die Aufklärung verweigert, braucht sich nachher nicht beschweren!

Christoph Ledel

cml@gmx.com

zum Artikel: „Deckungsumfang: OGH zur Aufklärungspflicht des Vermittlers”.

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