7.4.2009 – Dieses Urteil lässt zwangsläufig den Schluss zu, dass das eine oder andere Senatsmitglied selbst noch unter unverarbeiteten Auswüchsen seiner oder ihrer Schülererlebnisse steht. Man stellt sich im landläufigen Sinn oft Höchstrichter in einer Art Olymp der Weisheit sitzend vor. Die Realität scheint doch etwas anders auszusehen ...
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Keine Entschädigung nach Mord in der Schule”.
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