Nicht alles ist Skandal oder Unrecht

16.11.2010 – Da die Angaben über die Gewinnbeteiligung Prognosen in die Zukunft darstellen, sind sie daher unverbindlich. So ungefähr lautet seit eh und je der Standardsatz bei allen Lebensversicherungen. Dass es dazu eines Instanzenzuges bedarf ist mehr als sonderbar. Dass der Versicherungsnehmer bei einer klassischen Lebensversicherung keinerlei Einfluss auf die Veranlagung hat, sollte auch allen (auch Rechtsanwälten) bekannt sein. Selbst wenn eine Versicherung heute einen erheblichen Immobilienbestand hat und das womöglich die Entscheidung des Kunden (oder Beraters) beeinflusst hat, dies aber morgen zugunsten anderer deckungsstockfähigen Anlagen ändert, ist das gesetzeskonform. Nicht alles, das sich nicht plangemäß entwickelt, ist ein Skandal oder Unrecht. Es ist eine sonderbare Zeit in der erwartet wird, dass sich seit 1982 die Zinsen kontinuierlich nach unten bewegen und dennoch sollte eine bestimmte Anlageform – die noch dazu gesetzlich determiniert in Festverzinsliche veranlagen muss – davon unbeeinflusst bleiben.

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Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Gewinnprognosen sind Schall und Rauch”.

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