10.8.2009 – Bei der Bewertung der Umweltrisken darf man das - abgestuft vorhersehbare - Hochwasser nicht mit anderen Risken in einen Topf werfen. Wer in einer roten Zone gebaut hat, darf nicht erwarten, dass ihm die Versichertengemeinschaft die fast vorhersehbaren Schäden an dem "preiswerten" Grundstück ersetzt. Anders ist das bei Sturm, Hagel etc., hier findet ja ein landesweiter Risikoausgleich statt, denn es hat sich gezeigt, dass z. B. in Wiener Wohnhäusern Lawinenschäden zu den Exoten gehören.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Jeder Dritte plant Unwetterversicherung”.
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