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Nicht alle gleich behandelt

28.9.2009 – Sehr interessant ist die folgende Meldung des ÖVM. „Die Bemühungen, ausstehende Mitgliedsbeiträge einzutreiben, stehen nach Auskunft des Vorstandes im Einklang mit den Statuten, die einen Austritt aus dem Verband nur mit 31.12. jeden Jahres zulassen." Ganz stimmen diese Ausführung nicht, denn es gibt sehr wohl Mitglieder, denen, trotz Austritts während des Jahres, der Mitgliedsbeitrag für das Jahr erlassen wurde und solche, denen dieser vorgeschrieben und bei denen er auch gerichtlich eingeklagt wird. Bis jetzt habe ich auf mein diesbezügliches Schreiben an den Vorstand des ÖVM keine Antwort erhalten, sondern nur Schreiben des Inkassobüros.

Ich kann die Serviceleistungen des ÖVM nicht nutzen, da sie noch nie mein Spezialgebiet( betriebliche Altersvorsorge) betroffen haben. Ich habe sogar für den ÖVM diesbezügliche Seminare abgehalten, die gut besucht waren. Abschließen stellt sich für mich die entscheidende Frage, was tut die Kammer für mich, der ich die gesamte Korrespondenz schon übermittelt habe? Bis dato ist nicht passiert.

Dr. Roger Emmett

roger.emmett@pce.co.at

zum Artikel: „Nachbeben beim ÖVM”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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