Neues Mandat für FMA

1.3.2010 – Das sollte auch für Wertpapiervermittler eine deutliche Warnung sein: Wer blind einen Behördenauftrag ausführt, ohne dessen rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Hintergrund zu kennen und zu beurteilen, macht sich zum Beispiel der Verletzung des Berufsgeheimnisses/Bankgeheimnisses schuldig und hat mit gerichtlichen Klagen von Kunden zu rechnen. Dies vor allem auch, weil die FMA schon in früheren Gerichtsverfahren (AMIS etc.) selten ihren Standpunkt hat durchfechten können. Ich halte es für hoch an der Zeit, dass der Gesetzgeber die Wertpapierfirmen und WPDLU aus dieser Zwickmühle befreit und der FMA endlich einen klaren Auftrag erteilt, der nur lauten kann: Überprüfe formell und vor allem inhaltlich die Gebarung von Banken, Versicherern, Wertpapieremittenten und -vermittlern unter Wahrung der Substanz dieser Unternehmen mit Hilfe von erfahrenen Prüfern (!) und lass’ die Finger von allen anderen, die ja bekanntlich entweder andere Aufsichtsbehörden haben oder unter dem Schutz von Art. 8 EMRK stehen. Ebenso ist es hoch an der Zeit, die Finanzierung der FMA nicht mehr von den überprüften Unternehmen tragen zu lassen. Die FMA handelt wie jede andere Behörde im Interesse der Allgemeinheit, daher hat die auch für die Kosten aufzukommen.

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Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „Kundendaten für FMA tabu”.

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