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Neue Regelung nicht besser als alte

18.7.2022 – Ich frage mich schon lange, warum diese Dauerrabatt- bzw. Laufzeitrabattklauseln nicht schon längst durch den OGH gekippt wurden.

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Nicht nur die Donau sondern viele andere Versicherungsunternehmen haben solche Regelungen, die besagen, dass der Kunde in den ersten drei Jahren mehr zurückzahlen soll als dieser an Rabatt tatsächlich genossen hat.

Schon kurz nach der Umstellung von Dauerrabatt auf den neuen Laufzeitrabatt habe ich  öfter angezweifelt, dass diese Regelung besser ist als die ehemalige Dauerrabatt-Regelung.

Wir müssen den Versicherungsunternehmen vielmehr auf die Finger klopfen. Es hat viel zu lange gedauert, bis jetzt eine solche Entscheidung getroffen wurde.

Johannes Schwandl

h.schwandl@versfinanz.at

zum Artikel: „Erneut Streit um Dauerrabattklausel: VKI klagte Donau”.

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